Berlin

Wichtige Verhaltensregeln im Strafverfahren
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren müssen Sie nicht zur Sache sprechen! Egal, ob die Polizei Sie kontaktiert, Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten oder ein Angehöriger in Untersuchungshaft sitzt, beachten Sie folgende Grundregeln:
1. Ruhe bewahren: Egal, wie beunruhigend die Situation ist, bewahren Sie einen kühlen Kopf.
2. Schweigerecht wahrnehmen: Sie haben das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei oder anderen Behörden irgendeine Erklärung abzugeben. Jede Aussage ohne Absprache mit Ihrem Anwalt kann Ihnen später schaden. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
3. Sofort einen Strafverteidiger anrufen: In jeder Phase des Verfahrens haben Sie das Recht, mit Ihrem Anwalt zu sprechen. Warten Sie nicht ab, sondern kontaktieren Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich, damit er Ihnen rechtlichen Beistand leisten kann.
Bevor Sie irgendeine Aussage machen, ist es entscheidend, dass Ihr Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten nimmt. Ohne genaue Kenntnis der Beweise könnten Sie sich durch vorschnelle Aussagen selbst schaden.
Verhaltenstipps bei speziellen Zwangsmaßnahmen
1. Hausdurchsuchung
Wenn Ihre Wohnung durchsucht wird, gilt:
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Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen: Verlangen Sie den richterlichen Beschluss und stellen Sie sicher, dass dieser nicht älter als sechs Monate ist und den Tatvorwurf klar benennt.
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Keine Aussagen zur Sache machen: Sprechen Sie auf keinen Fall mit der Polizei über den Tatvorwurf. Auch wenn die Beamten versuchen, Sie in lockere Gespräche zu verwickeln – bleiben Sie bei Ihrem Schweigerecht. Die Polizei darf Ihre Weigerung, etwas zu sagen, nicht gegen Sie verwenden. Egal, wie lange die Durchsuchung dauert, äußern Sie sich nicht!
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Strafverteidiger anrufen: Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt, damit er den weiteren Verlauf der Durchsuchung überwachen kann.
2. Beschlagnahme von Gegenständen
Wenn Gegenstände beschlagnahmt werden:
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Keine Zustimmung zur Beschlagnahme: Unterschreiben Sie nichts. Wenn die Polizei Gegenstände mitnimmt, äußern Sie klar, dass Sie der Beschlagnahme widersprechen. Dies muss im Protokoll vermerkt werden.
3. Festnahme und Untersuchungshaft
Bei einer Festnahme oder Untersuchungshaft:
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Haftbefehl zeigen lassen: Lassen Sie sich den Haftbefehl zeigen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein.
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Sofort einen Anwalt anrufen: Sie haben in jeder Situation das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen. Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an und machen Sie keine Aussagen zur Sache.
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Keinerlei Aussagen machen: Verzichten Sie auf jede Äußerung, bis Sie rechtlichen Beistand erhalten haben. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Jegliche Aussagen könnten später gegen Sie verwendet werden, selbst scheinbar harmlose Bemerkungen.
Diese Regeln sind entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen. Ihr Schweigen kann niemals negativ ausgelegt werden und Sie dürfen in jeder Lage des Verfahrens mit Ihrem Anwalt sprechen. Stellen Sie sicher, dass Sie in jeder kritischen Situation rechtlichen Beistand haben, bevor Sie irgendetwas äußern oder zustimmen.